*** Eilmeldung zur Fachkonferenz vom 29.09.2022 ***

Wir möchten all unsere Kunden darüber informieren, dass im Rahmen der Eingaben mehrerer Verbände, wie z. B. des Fachverbands für Außenwerbung, gegenüber dem BMWK eine erhebliche Korrektur der Kurzfristenergieversorgungssicherungmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV, § 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen) erreicht wurde:

Insbesondere wurde erreicht, dass Lichtwerbeanlagen am Ort der Leistung gänzlich von den Beschränkungen ausgenommen worden sind, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen.

Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf d. 28.2.2023 außer Kraft.

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