Wir möchten all unsere Kunden darüber informieren, dass im Rahmen der Eingaben mehrerer Verbände, wie z. B. des Fachverbands für Außenwerbung, gegenüber dem BMWK eine erhebliche Korrektur der Kurzfristenergieversorgungssicherungmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV, § 11 Nutzungseinschränkung für beleuchtete Werbeanlagen) erreicht wurde:
Insbesondere wurde erreicht, dass Lichtwerbeanlagen am Ort der Leistung gänzlich von den Beschränkungen ausgenommen worden sind, sowie der Betrieb von Werbeanlagen während Sport- und Kulturveranstaltungen.
Mehr Informationen finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ensikumav/BJNR144600022.html
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) ist am 01.09.2022 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf d. 28.2.2023 außer Kraft.